Düngerecht. Wie kann es künftig besser werden?
Die Bundesregierung muss bei der Düngeverordnung nachbessern. Ein Modell ohne rote Gebiete rückt näher. Doch dafür braucht es klare, fachlich schlüssige Regeln. Wie diese aussehen könnten, zeigt Friedhelm Fritsch.
Aktuell werden in zahlreichen Bundesländern die nächsten Ausweisungen der belasteten Gebiete vorbereitet. Das geschieht in der Annahme, dass bis zum Beginn des Jahres 2027 die Düngeverordnung (DüV) angepasst bzw. um die Regeln der Gebietsausweisung erweitert wird. Das ist jedoch nur eine »kleine Lösung« – hoffentlich nur vorübergehend, und nicht der erhoffte große Wurf.
Von den Bundesländern wird mehrheitlich eine Düngeverordnung gefordert, die künftig ohne die Ausweisung belasteter Gebiete auskommt. Diese Option muss in den entsprechenden Rechtsvorschriften offengehalten werden. Das betrifft die bevorstehende Änderung des Düngegesetzes, das nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 2025 zu formulierende Aktionsprogramm zur Nitratrichtlinie sowie die Düngeverordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung nach dem Urteil vom 25. Oktober 2025.