Antrag abgelehnt

Düngeverordnung. Der Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Verursacherprinzip beachten - Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen“ ist heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages abgelehnt worden. Die CDU/CSU hatte verlangt, dass die Bundesregierung „umgehend“ ein Konzept „zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“ vorlegt. Das Konzept solle „eng mit der EU-Kommission“ abgestimmt werden, „um eine rechtssichere und zügige Umsetzung zu ermöglichen“, heißt es im Antrag. Die ablehnenden Fraktionen argumentierten, die Bundesregierung plane zwar ein Vorgehen, das Verursachergerechtigkeit berücksichtige. Doch dafür brauche es Emissionsdaten, die bisher in der von der EU geforderten Form nicht erhoben würden. Nötig seien bessere Datengrundlagen.

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