EU-Kommission: Gentechnikrecht ungeeignet für neue Züchtungsmethoden
Die EU-Kommission kommt in einer neuen Studie zu dem Schluss, dass das bestehende EU-Gentechnikrecht nicht geeignet ist, um die neuen Zuchtverfahren rund um CRISPR/ Cas angemessen zu regulieren. Zwar hatte der europäische Gerichtshof 2018 diese als Gentechnik eingestuft. Aber Juristen meinten schon damals, dass es dabei vor allem um einen Politikanstoß gegangen sei. Den haben wir nun.
Denn mit dieser Studie wird es für Politiker schwieriger, sich bequem hinter diesem Urteil aus 2018 zu verstecken. Und vor allem in deren grünem Teil müsste jetzt eine offene Diskussion statt der üblichen "stalinistischen" Verhinderungsrhetorik losgehen. So will die Kommission in den kommenden Monaten im Rahmen einer breit angelegten öffentlichen Konsultation verschiedene Reformoptionen diskutieren und die nächsten Schritte mit den EU-Institutionen und Interessenvertretern erörtern.
Übrigens: Ende Mai bringen wir ein Sonderheft zur Weizenzüchtung. Wie es in der Gentechnik-Debatte weitergeht, was neue Zuchtmethoden leisten und warum wir sie brauchen, gibt's dort zum nachlesen.
Zur EU-Studie: https://ec.europa.eu/food/plant/gmo/modern_biotech/new-genomic-techniques_en.
