Risikoabsicherung neu geregelt
Über eine neue Struktur will Frankreich die Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe auf eine neue Stufe stellen. Dafür steht mit 600 Mio. € pro Jahr doppelt so viel Geld zur Verfügung wie bisher. Getragen wird sie von Landwirten, Versicherungen und Staat gemeinsam. Im Falle von Naturkatastrophen sollen alle Landwirte unabhängig von ihrer individuellen Absicherung aus Steuergeldern entschädigt werden. Bei mittleren Schadensereignissen zahlt der Staat ebenfalls, aber die Betriebe können zusätzlich auf eine eigene (subventionierte) Absicherung zurückgreifen. Ohne Versicherung gibt es maximal nur die Hälfte der sonst ausgezahlten Summe. Die EU-Obergrenze für den Prämienzuschuss von 70 % will die Regierung vollständig nutzen.
Der Rahmen soll 2022 vom Parlament bestätigt, die »Details« wie Selbstbeteiligung oder Schadensgrenzen dann per Verordnung umgesetzt werden. Während der Bauernverband FNSEA sowohl die Zuschüsse als auch die Entschädigungsgarantien begrüßt, befürchten kleinere Verbände zusätzliche Kosten für die Landwirte oder sogar eine Quasi-Versicherungspflicht, die den Zugang zu bestimmten Programmen der Zweiten Säule öffnet.
