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title: Betriebsführung Steuern
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description: Laut BFH können Forderungsverluste aus Bürgschaften als Verluste aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sein. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
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date: 2023-12-08
modified: 2025-06-11
type: article
site: DLG Mitteilungen
locale: de_DE.utf8,de-DE
author:
  - Brigitte Barkhaus
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# Betriebsführung Steuern

- [ Betriebsführung ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/betriebsfuehrung "Betriebsführung")
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   08. Dezember 2023    Steuern. Berücksichtigung eines Verlusts aus Gesellschafterbürgschaft
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 Laut BFH können Forderungsverluste aus Bürgschaften als Verluste aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sein. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

**Der Fall.** Der Gesellschafter besicherte ein von der GmbH aufgenommenes Darlehen bei der Bank mittels Bürgschaft. Nachdem die GmbH in Insolvenz geriet und später gelöscht wurde, konnte er keine Regressforderungen mehr an diese stellen. Daraufhin machte der Gesellschafter den erlittenen Verlust bei Ermittlung des Auflösungsverlustes aus seiner Beteiligung steuerlich mindernd geltend.

Das Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung der Verluste aus der Bürgschaftsinanspruchnahme mit der Begründung ab, dass die Regressforderungen bei Kriseneintritt wertlos gewesen und daher lediglich in Höhe von 0 € als nachträgliche Anschaffungskosten
 zu berücksichtigen sind.

**Das Urteil.** Das FG Düsseldorf und dem folgend auch der BFH gelangten zu dem Ergebnis, dass der Verlust aus der Bürgschaftsinanspruchnahme zwar nicht im Rahmen des Liquidationsverlustes und damit im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens mit 60 % angesetzt werden kann. Stattdessen ist ein zu 100 % steuerwirksamer Rückzahlungsverlust zu berücksichtigen. Dieser unterliegt der tariflichen Einkommensteuer und kann mit weiteren Einkünften des Steuerpflichtigen ausgeglichen werden. Somit hatte der Steuerpflichtige im Ergebnis mehr erreicht, als er ursprünglich begehrt hatte.

**Hinweis.** Die steuerliche Behandlung eines Forderungsverlustes bei Gesellschaftern, die ihre Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen halten, war in der Vergangenheit zahlreichen Änderungen und Rechtsstreitigkeiten unterworfen. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber eine bindende Regelung eingeführt. Danach gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten u. a. Verluste aus Ausfällen von Bürgschaftsregressforderungen, soweit das Stehenlassen der betreffenden Sicherheit gesellschaftsrechtlich veranlasst war. Wann eine solche gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt, ist nunmehr ebenfalls gesetzlich geregelt.

 Aufatmen bei Erbschaftsteuer
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**Nichtanwendungserlass.** Der Bundesfinanzhof (BFH) kam in zwei Entscheidungen zur erbschaftsteuerlichen Verschonung von verpachtetem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zu dem Ergebnis, dass die steuerliche Privilegierung – die 85- oder 100 %ige Freistellung – von Landwirtschaftsbetrieben und -flächen nur dann zu gewähren ist, wenn Übergeber die Flächen selbst bewirtschaften. Bei strenger Auslegung dieser Urteilsgrundsätze hätte dies zur Folge, dass bei der Übergabe, egal ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen, bereits verpachtete Flächen voll zu versteuern wären. Nachdem diese Richtermeinung in krassem Widerspruch zur gesetzgeberischen Intention bei Einführung der neuen Erbschaftsteuer 2009 stand und im Übrigen auch nicht der Auffassung der Finanzverwaltung in den maßgebenden Erbschaftsteuerrichtlinien entspricht, hat die Finanzverwaltung eine Klarstellung angekündigt. Sie will die Urteile mit einem Nichtanwendungserlass belegen. Damit dürfen sie nicht zulasten der Landwirtschaft angewendet werden. Allerdings sind die Finanzgerichte an solche Erlasse nicht gebunden.

*Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München*

 Mehr zum Thema
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- [ Betriebsführung ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/betriebsfuehrung "Betriebsführung")

   07. Februar 2025     [ Betriebsführung. So werden Risiken kalkulierbar ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/betriebsfuehrung-so-werden-risiken-kalkulierbar "Betriebsführung. So werden Risiken kalkulierbar")
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Das Gefährliche ist nicht das Risiko selbst, sondern wie man mit ihm umgeht. Und dafür gibt es präventive Maßnahmen, die verhindern, dass einem alles um die Ohren fliegt.

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- [ Betriebsführung ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/betriebsfuehrung "Betriebsführung")

   02. April 2024     [ Steuern. Vorsteuerabzug beim Wechsel der Besteuerungsform ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/steuern-vorsteuerabzug-beim-wechsel-der-besteuerungsform "Steuern. Vorsteuerabzug beim Wechsel der Besteuerungsform")
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Der BFH hat in einem aktuellen Urteil die Regeln für den Vorsteuerabzug geklärt, wenn zur Regelbesteuerung gewechselt wird. Demnach ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Er kann nicht im letzten Jahr der Pauschalierung schon in Anspruch genommen werden.

               ![](https://www.dlg-mitteilungen.de/fileadmin/Heft/23-11/DLG1123_34_U._J._Alexander___stock.adobe.com_AdobeStock_599484607_Editorial_Use_Only.jpg)

- [ Betriebsführung ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/betriebsfuehrung "Betriebsführung")

   03. November 2023     [ EU-Taxonomie. Die Folgen für die Agrarfinanzierung ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/eu-taxonomie-die-folgen-fuer-die-agrarfinanzierung "EU-Taxonomie. Die Folgen für die Agrarfinanzierung")
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Bei Investitionen geht es künftig immer mehr um Nachhaltigkeit. Die großen Hebel bei der Kreditvergabe sind: EU-Taxonomie, ESG-Kriterien und das Lieferkettengesetz. Mithilfe von Prüfkriterien soll eingeschätzt werden, ob eine Aktivität klima- und sozialverträglich ist. Wir zeigen, welche Auswirkungen sich für das Agrarkreditgeschäft ergeben.