---
title: Maschinenversicherung
url: "https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/maschinenversicherung-die-versicherungssumme-wird-haeufig-zum-problem"
description: Ein Maschinenbrand in der Ernte ist leider nicht selten. Der Absicherung Ihrer Schlüsselmaschinen sollten Sie daher ganz besonderes Augenmerk widmen. Auf welche Details es zu achten gilt, zeigt Torsten Kaiser-Schröder.
image: "https://www.dlg-mitteilungen.de/fileadmin/_processed_/9/1/csm_DLG0824_28_landpixel_lpx_00091956_3570528a10.jpg"
date: 2024-07-27
modified: 2025-06-10
type: article
site: DLG Mitteilungen
locale: de_DE.utf8,de-DE
author:
  - Torsten Schröder
---

# Maschinenversicherung

- [ Betriebsführung ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/betriebsfuehrung "Betriebsführung")
- [ Branche ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/branche "Branche")
- [ Steuern ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/steuern "Steuern")

              ![](https://www.dlg-mitteilungen.de/fileadmin/_processed_/9/1/csm_DLG0824_28_landpixel_lpx_00091956_6b503e55d4.jpg)    Ersteller: landpixel  Fällt die Schlüsselmaschine aus, zieht das nicht nur viel Ärger und Stress, sondern auch Folgekosten nach sich. Bei einem Totalschaden nach Brand wird meist nur der Zeitwert ersetzt.

   27. Juli 2024    Maschinenversicherung. Die Versicherungssumme wird häufig zum Problem
==========================================================================================

 Ein Maschinenbrand in der Ernte ist leider nicht selten. Der Absicherung Ihrer Schlüsselmaschinen sollten Sie daher ganz besonderes Augenmerk widmen. Auf welche Details es zu achten gilt, zeigt Torsten Kaiser-Schröder.

Im vergangenen Erntesommer k am es vermehrt zu Feuerschäden, bei denen sowohl teure Erntetechnik wie Mähdrescher und Pressen als auch ganze Felder betroffen waren. Wertet man die Schadenfälle aus, stellt man fest, dass eine Vielzahl von Policen hinten und vorne nicht stimmt. Auch gibt es Fälle von betroffenen Landwirten, deren komplett ausgebrannte Mähdrescher überhaupt nicht versichert sind. Wie kann sowas passieren?

**Die Versicherungssumme wird vielfach zum Problem.** Die Maschinen sollten Sie entweder über die Inventarversicherung Feuer oder die Teilkaskoversicherung versichern. Letztere umfasst hauptsächlich Schäden infolge von Feuer, Diebstahl, Hochwasser, Sturm und Glasbruch. Bei der Analyse von Feuerschäden fällt insbesondere auf, dass durch die Preissteigerungen am Landtechnikmarkt, sowohl
für gebrauchte als auch für neue Maschinen, die vereinbarten Versicherungssummen für eine Ersatzbeschaffung überhaupt nicht mehr ausreichen. Teilweise liegen diese 30 % unter den Preisen, die aktuell für Neuanschaffungen aufgerufen werden.

**Versichert wird der Neuwert.** Der Neuwert ist die Summe, die aufgewendet werden muss, um eine zerstörte Maschine in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen. Heißt: Sie gehen zum Landmaschinenhändler und fragen ihn, was Sie für einen vergleichbaren neuen Mähdrescher auf den Tisch legen müssten. Diese Summe wird dann mit in die Police aufgenommen. Es ist zu empfehlen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen die ersten zehn Jahre zum Neuwert zu versichern. Eine Entschädigung zum Zeitwert erfolgt dann, wenn dieser weniger als 40 % des Neuwerts beträgt. Dieser Wert ergibt sich wiederum aus dem Neuwert der Maschine und einem entsprechenden Abzug, der durch die Nutzung entstanden ist.

**Inventarversicherung: Pauschale Versicherungssumme statt Einzelwertermittlung.** Es finden sich auf den Betrieben immer noch Policen, in denen Maschinen und Geräte über Einzelpositionen versichert sind. Davon ist dringend abzuraten, da der Aufwand dieses Verzeichnis der Zeit- und Wiederbeschaffungswerte zu pflegen und aktuell zu halten, enorm ist.

Die bessere Lösung: Die pauschale Summenermittlung. Die Versicherer gehen zunehmend dazu über, das Inventar pauschal nach bewirtschafteter Fläche und Tierbestand zu versichern. Dazu werden dann nur noch die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SFA) mit aufgenommen. Der Vorteil bei korrekten Angaben besteht darin, dass die Versicherungen einen Unterversicherungsverzicht gewähren. Im Schadenfall wird nur noch die Höhe des Schadens festgestellt und entschädigt. Der Wermutstropfen: Die Bequemlichkeit der pauschalen Summenermittlung erkaufen Sie sich in der Regel mit höheren Prämiensätzen. Des Weiteren passen diese vorgegebenen Versicherungssummen nicht immer.

**Denken Sie auch an die Betriebsunterbrechungsversicherung.** Nicht nur der eigentliche Schaden, sondern auch die Folgekosten und entgangene Gewinne bestimmen die Schadenhöhe. Bendenken Sie: brennt Ihr Mähdrescher in der Ernte ab, benötigen Sie entweder eine Leihmaschine oder einen Lohnunternehmer. Beides bekommen Sie nicht umsonst. Dadurch entstehen Ihnen erhebliche
Mehrkosten, die über eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt sind.

**Fazit.** Eine pauschale Versicherungssumme, die sich nach der Betriebsgröße und der Anzahl der gehaltenen Tiere richtet, ist zu favorisieren. Es ist ebenfalls empfehlenswert, eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen, um die durch Ernteschäden entstehenden Mehrkosten, wie für Leihmaschinen oder Lohnunternehmer, abzudecken.

 Mehr zum Thema
----------------

               ![](https://www.dlg-mitteilungen.de/fileadmin/Heft/24-7/_2104845.jpg)

- [ Betriebsführung ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/betriebsfuehrung "Betriebsführung")

   23. Juli 2024     [ Investitionsförderung. Unterstützung für Maschinen und Geräte ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/investitionsfoerderung-unterstuetzung-fuer-maschinen-und-geraete "Investitionsförderung. Unterstützung für Maschinen und Geräte")
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ab sofort werden landwirtschaftliche Betriebe für die nachhaltige Bewirtschaftung von Moorböden bei der Anschaffung entsprechender Bewirtschaftungstechnik mit bis zu 65 Prozent unterstützt. Dies ist Bestandteil des Aktionsprogramms "Natürlicher Klimaschutz" (ANK).

               ![](https://www.dlg-mitteilungen.de/fileadmin/Heft/24-1/DLG0124_28_Wiermans_23036.386.jpg)

- [ Betriebsführung ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/betriebsfuehrung "Betriebsführung")

   08. Januar 2024     [ Grundsteuer. Acker oft billiger, Gebäude oft teurer ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/grundsteuer-acker-oft-billiger-gebaeude-oft-teurer "Grundsteuer. Acker oft billiger, Gebäude oft teurer")
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bei vielen Landwirten sind die Feststellungsbescheide für die neue Grundsteuer schon da, die ab 1. Januar 2025 gilt. Die Ergebnisse sind aus landwirtschaftlicher Sicht differenziert zu bewerten und bringen Gewinner und Verlierer mit sich, zeigen Enno Bahrs und Hans Back.

               ![](https://www.dlg-mitteilungen.de/fileadmin/_processed_/9/d/csm_AdobeStock_658775778_124449b138.jpeg)

- [ Betriebsführung ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/schlagwort/betriebsfuehrung "Betriebsführung")

   31. Oktober 2023     [ DBV lehnt geplante Versicherungspflicht für langsame Arbeitsmaschinen ab ](https://www.dlg-mitteilungen.de/artikel/dbv-lehnt-geplante-versicherungspflicht-fuer-langsame-arbeitsmaschinen-ab "DBV lehnt geplante Versicherungspflicht für langsame Arbeitsmaschinen ab")
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die von der Bundesregierung geplante Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometer pro Stunde ab.